Projekte beantragen, Demokratie stärken

Rechtsruck, fehlendes Vertrauen in Entscheidungsprozesse, Fake News – diese und viele weitere Themen stellen die Demokratie derzeit vor große Herausforderungen. Einen Beitrag zur Demokratisierung vor Ort möchte die Partnerschaft für Demokratie Landkreis Sankt Wendel (PfD) leisten. Etwa durch die Förderung von Projekten: Gemeinnützige Träger und Institutionen können Fördermittel für Einzelprojekte in Höhe von bis zu 8000 Euro beantragen. Dazu muss der Schwerpunkt der Projekte demokratiefördernd sein, also auf der Stärkung des demokratischen Zusammenlebens, von Vielfalt und Toleranz, Zusammenhalt oder dem Engagement gegen Diskriminierung und Extremismus liegen.

Ein mehrheitlich zivilgesellschaftlich besetztes Gremium, der Begleitausschuss, entscheidet über die eingereichten Projektanträge. Der Begleitausschuss kommt 2024 noch zwei Mal zusammen: am 10. Juli sowie am 4. September. Antragsentwürfe können jeweils bis 28 Tage vor den Entscheidungstagen eingereicht werden. Dies bei der Koordinierungs- und Fachstelle der PfD, im Landkreis Sankt Wendel ist dies das Adolf-Bender-Zentrum. Stichtag für die nächste Sitzung des Begleitausschusses ist somit der 12. Juni.

Welche Bedingungen müssen für eine Förderung erfüllt sein? Wie läuft die Antragstellung ab? Und was ist im Projektverfahren sonst zu beachten? Diese und weiteren Fragen beantwortet Sophia Folz von der Koordinierungs- und Fachstelle: sophia.folz@adolf-bender.de.

Die PfD Landkreis Sankt Wendel wird gefördert im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie durch den Landkreis Sankt Wendel.