Anträge
Für Einzelprojekte der Partnerschaft für Demokratie Landkreis Sankt Wendel steht ein Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung. Die Projekte müssen mit den Leitzielen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ übereinstimmen, dessen kommunale Handlungsebene eine Partnerschaft für Demokratie ist.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle nichtstaatlichen Organisationen, eingetragene gemeinnützige Jugendverbände, Vereine, Fördervereine von Schulen u.ä. Ein Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51ff. Abgabenordnung (AO) ist zwingend erforderlich!
Von der Idee bis zur Antragsstellung begleitet die Koordinierungs- und Fachstelle der Partnerschaft für Demokratie Landkreis Sankt Wendel die Projektträger. Über die Vergabe der Projektmittel entscheidet der Begleitausschuss.
Informationen und Dokumente zur Antragsstellung stellt die Partnerschaft für Demokratie Landkreis Sankt Wendel hier zur Verfügung.
Navigation
Sitzungen des Begleitausschusses 2024
Der Begleitausschuss kommt 2024 an folgenden Terminen zusammen:
- 7. Februar
- 15. Mai
- 10. Juli
- 4. September
Wichtige Info für Projektträger: Anträge müssen jeweils 28 Tage vor einer Begleitausschusssitzung vorliegen, damit das Gremium darüber abstimmen kann!
Formulare und Informationen
Anträge
Informationen des Bundes
Ablauf des Projektverfahrens: Von der Projektidee bis zum Verwendungsnachweis
Projekte: Notwendige Kriterien und wünschenswerte Schwerpunkte
Der Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie Landkreis Sankt Wendel hat sich in während seiner Sitzung am 13. September 2023 darauf verständigt, einen Kriterienkatalog einzuführen. Dieser soll sowohl Projektträgern als Unterstützung bei der Ausarbeitung ihrer Projekte dienen als auch die Bewertung eingereichter Projekte durch den Begleitausschuss erleichtern.
Der Begleitausschuss hat ebenfalls beschlossen, dass die Partnerschaft für Demokratie Landkreis Sankt Wendel höchstens 90 Prozent der Gesamntausgaben fördert und höchstens 8000 Euro.
Notwendige Kriterien
Folgende Kriterien sind unbedingt zu erfüllen. Für Rückfragen steht die Koordinierungs- und Fachstelle gerne zur Verfügung.
1. Vollständigkeit
Alle notwendigen und relevanten Dokumente sind vollständig ausgefüllt und eingereicht.
2. Gemeinnützigkeit
Antragsberechtigt sind nur Organisationen, Vereine etc., wenn Gemeinnützigkeit und Körperschaftfreistellung vorliegen.
3. Kohärenz
Der Projektantrag entspricht thematisch den Inhalten und Zielsetzungen der PfD Landkreis Sankt Wendel im jeweiligen Förderjahr. 2024: Jugendpartizipation, Sensibilisierung zum Thema „Antisemitismus“, Demokratiefeindlichkeit erkennen, Ausbau und Vernetzung regionaler Strukturen, Aufklärungs- und Präventionsarbeit zum Thema „Rechtsextremismus“.
4. Eigenmittel
Der Träger stellt mindestens 10 Prozent derjenigen Fördersumme, die durch PfD-Mittel geleistet wird, aus Eigen- oder Drittmitteln.
5. Subsidiarität
Weitere mögliche Fördermöglichkeiten wurden geprüft und vorrangig beansprucht.
6. Regionalität
Der Projektträger hat seinen Arbeitsschwerpunkt im Landkreis Sankt Wendel und die Zielgruppe setzt sich vorrangig aus Menschen der Region zusammen.
Wünschenswerte Schwerpunkte
Umso mehr der folgenden Punkte in Ihrem Projekt erfüllt werden, desto größer ist die Chance auf eine positive Bescheidung.
Soziale Nachhaltigkeit
Projekt fördert langfristig und dauerhaft Partizipation und Inklusion unterschiedlicher Zielgruppen.
Zielgruppe
Je mehr Menschen im/durch das Projekt erreicht werden, desto besser.
Innovations- und Modellcharakter
Innovative Projektideen, deren Schwerpunkte bisher nicht oder wenig in dieser Art in der Region durchgeführt wurden und als Vorbild für andere dienen können.
Förderung von Bildung
Das Projekt trägt zu nachhaltiger Bildung und Wissensbereitstellung im Landkreis Sankt Wendel bei.
Identität
Das Projekt trägt zur Verbesserung und Stärkung der Identität im Landkreis Sankt Wendel bei.